Nutzen Sie das Rad mehr als 10% auch für geschäftliche Zwecke, können Sie sich die USt. anteilsmäßig zurückholen. Der Steuervorteil ergibt sich u.a. auch daraus, dass Ratenzahlungen und Instandhaltungskosten das Betriebsergebnis und den Grundfreibetrag in Höhe von 15% positiv beeinflussen.
Nach Ablauf der Leasingdauer weiterradeln? Kein Problem! Für etwa 12% kann man das geleaste Fahrrad übernehmen. Inklusive Übernahme ist es bis zu 35% günstiger als ein Privatkauf.
Die Meinungen derer, die bereits mit dem Dienstrad unterwegs sind.