Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sie können uns gerne diesbezüglich kontaktieren.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die Gehaltsumwandlung nur für über kollektivvertragliche Bezüge möglich!
Berechnen Sie ihren Erparnis in unseren Rechner
Ein Nutzerwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung des Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z. B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung.
Dies kann z.B. sein:
Sie wünschen hierzu weitere Details? Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Sofern eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, ja.
Das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert) standardmäßig geschützt . Das bedeutet, dass der Leasinggeber, als Eigentümer, das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehlern
• Einfacher Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Das Rundum-Schutz-Paket enthält außerdem:
Basis: 100€ jährliches Budget
Standard: 200€ jährliches Budget
Premium: 300€ jährliches Budget
Unsere europaweite Mobilitätsgarantie (inklusive 24/7 Pannenhilfe) ist in allen drei Rundum-Schutz-Paketen enthalten und sichert die Nutzer & das Leasingobjekt bei Störfällen (z.B.: Unfall) ab . Dabei stehen ihnen rund um die Uhr ein flächendeckendes Dienstleister-Netzwerk und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
Alle Vorteile auf einen Blick:
Die genauen Bedingungen können hier eingesehen werden.
Unter unserem Diebstahl- & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss (mit einem Mindestwert von 49.99€) ab- und an einem fest im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen sein. Der Schutz besteht 24 h/365 Tage im Jahr. Die Schaden-/ Diebstahlmeldung erfolgt immer durch die Fachhandlung, über ein Formular, an uns. Bei einem vorliegenden Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich (Aktenzeichen). Auch Arbeitgeber*innen sind als Leasingnehmer im Schadenfall umgehend zu informieren.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Die Meldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte.
Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert (inklusive Zubehör) dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten, jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Folgende Verschleißteile werden u.a. berücksichtigt.
Der Unterschied zwischen den drei Rundum-Schutz-Paketen liegt bei dem jährlichen Budget für Service- und Verschleißarbeiten. Je nach dem, welches Paket Sie wählen, haben Sie jährlich €100, €200 oder €300 für Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung.
Alle drei Pakete enthalten den Diebstahl- und Schadenschutz und die Mobilitätsgarantie, die europaweit gilt.
Damit die Leasingbank bei Diebstählen haftet, muss das Fahrrad mit einem Schloss (Mindestwert € 49,99) an einem fest im Boden verankerten Gegenstand, nicht nur ab-, sondern auch angeschlossen sein. Das Schloss kann mitgeleased werden, oder, falls Sie bereits ein solches Schloss besitzen, kann die Rechnung dieses, bei uns eingereicht und hinterlegt werden.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die Gehaltsumwandlung nur für über kollektivvertragliche Bezüge möglich!
Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner
Durch die Gehaltsumwandlung wird das Grundgehalt reduziert. Wenn jedoch die Sonderzahlungen weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden, kann dies zu einem sogenannten Überschuss des Jahressechstels führen. Dieser Überschuss ist dann mit dem Normalsteuersatz zu versteuern.
In unserem Rechner kann dies berücksichtig werden.
Die Sonderzahlungen können weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden und werden somit nicht durch die Gehaltsumwandlung beeinflusst.
Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie.
Bis zu 15% des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist ausgeschlossen.
Mögliches Zubehör:
Akku-Beleuchtung
Dynamo-Beleuchtung
Fahrradschloss
Gepäckträger
Schutzblech
Fahrradständer
Trinkflaschenhalter
Fahrradklingel
Zweiter Akku
Luftpumpe
GPS Diebstahlschutz
Auch weiteres Zubehör kann mit in das Leasing eingebunden werden.
Seinen Mitarbeitern Dienstradleasing über Lease a Bike anzubieten, ist für den Arbeitgeber kostenneutral. Der Arbeitgeber spart sogar Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, DB und DZ.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangt Lease a Bike keine Servicepauschalen pro geleastem Fahrrad, und auch keine Servicepauschale für die Nutzung unserer Plattform- diese sind oft versteckte Kosten!
In Österreich ist pro Leasingvertrag eine Rechtsgeschäftsgebühr zu bezahlen.
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 1% vom Wert der vereinbarten Gegenleistung.
Bei Lease a Bike müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen - wir kümmern uns darum, es ist bereits in unserem Preis enthalten.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Lease a Bike bietet dem Mitarbeitenden das Dienstrad auf Wunsch zu einem aktuell erwarteten Kaufpreis von 10% (bei einem Vertrag von 48 Monaten) oder 15% (bei einem Vertrag von 36 Monaten).
Bei Übernahme des Fahrrads durch den Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Betrag wird automatisch durch unsere Plattform an die Lohnabrechnung übermittelt. Die Kosten sind in unseren Rechner bereits berücksichtigt.
Es ist möglich mehrere Diensträder zu nützen. Dies hängt von den Unternehmensrichtlinien des Arbeitgebers ab.
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 oder 48 Monate.
Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die Netto-Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern.
Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.
Solange eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, sind Sie berechtigt, ein Dienstrad zu leasen. Sollten Sie genau nach kollektiv oder darunter verdienen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sie können uns gerne diesbezüglich kontaktieren.
Ein Nutzerwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung des Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert) standardmäßig geschützt . Das bedeutet, dass der Leasinggeber, als Eigentümer, das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehlern
• Einfacher Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Das Rundum-Schutz-Paket enthält außerdem:
Basis: 100€ jährliches Budget
Standard: 200€ jährliches Budget
Premium: 300€ jährliches Budget
Unsere europaweite Mobilitätsgarantie (inklusive 24/7 Pannenhilfe) ist in allen drei Rundum-Schutz-Paketen enthalten und sichert die Nutzer & das Leasingobjekt bei Störfällen (z.B.: Unfall) ab . Dabei stehen ihnen rund um die Uhr ein flächendeckendes Dienstleister-Netzwerk und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
Alle Vorteile auf einen Blick:
Die genauen Bedingungen können hier eingesehen werden.
Unter unserem Diebstahl- & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss (mit einem Mindestwert von 49.99€) ab- und an einem fest im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen sein. Der Schutz besteht 24 h/365 Tage im Jahr. Die Schaden-/ Diebstahlmeldung erfolgt immer durch die Fachhandlung, über ein Formular, an uns. Bei einem vorliegenden Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich (Aktenzeichen). Auch Arbeitgeber*innen sind als Leasingnehmer im Schadenfall umgehend zu informieren.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Die Meldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte.
Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert (inklusive Zubehör) dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten, jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Folgende Verschleißteile werden u.a. berücksichtigt.
Der Unterschied zwischen den drei Rundum-Schutz-Paketen liegt bei dem jährlichen Budget für Service- und Verschleißarbeiten. Je nach dem, welches Paket Sie wählen, haben Sie jährlich €100, €200 oder €300 für Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung.
Alle drei Pakete enthalten den Diebstahl- und Schadenschutz und die Mobilitätsgarantie, die europaweit gilt.
Damit die Leasingbank bei Diebstählen haftet, muss das Fahrrad mit einem Schloss (Mindestwert € 49,99) an einem fest im Boden verankerten Gegenstand, nicht nur ab-, sondern auch angeschlossen sein. Das Schloss kann mitgeleased werden, oder, falls Sie bereits ein solches Schloss besitzen, kann die Rechnung dieses, bei uns eingereicht und hinterlegt werden.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die Gehaltsumwandlung nur für über kollektivvertragliche Bezüge möglich!
Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner
Durch die Gehaltsumwandlung wird das Grundgehalt reduziert. Wenn jedoch die Sonderzahlungen weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden, kann dies zu einem sogenannten Überschuss des Jahressechstels führen. Dieser Überschuss ist dann mit dem Normalsteuersatz zu versteuern.
In unserem Rechner kann dies berücksichtig werden.
Die Sonderzahlungen können weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden und werden somit nicht durch die Gehaltsumwandlung beeinflusst.
Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie.
Bis zu 15% des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist ausgeschlossen.
Mögliches Zubehör:
Akku-Beleuchtung
Dynamo-Beleuchtung
Fahrradschloss
Gepäckträger
Schutzblech
Fahrradständer
Trinkflaschenhalter
Fahrradklingel
Zweiter Akku
Luftpumpe
GPS Diebstahlschutz
Auch weiteres Zubehör kann mit in das Leasing eingebunden werden.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Lease a Bike bietet dem Mitarbeitenden das Dienstrad auf Wunsch zu einem aktuell erwarteten Kaufpreis von 10% (bei einem Vertrag von 48 Monaten) oder 15% (bei einem Vertrag von 36 Monaten).
Bei Übernahme des Fahrrads durch den Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Betrag wird automatisch durch unsere Plattform an die Lohnabrechnung übermittelt. Die Kosten sind in unseren Rechner bereits berücksichtigt.
Es ist möglich mehrere Diensträder zu nützen. Dies hängt von den Unternehmensrichtlinien des Arbeitgebers ab.
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 oder 48 Monate.
Ja, auch Selbständige können am Dienstradleasing teilnehmen und das Fahrrad oder E-Bike privat nutzen.
Die Leasingraten für Diensträder gelten im betriebswirtschaftlichen Sinne als Betriebsausgaben. Somit können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die enthaltene Umsatzsteuer von der Umwanldungsrate abziehen. Die Angestellten wandeln dann die Netto-Leasingraten um und es ergibt sich eine noch höhere Ersparnis.
Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wandeln dagegen die Leasingrate inkl. Umsatzsteuer um, sodass die Ersparnis für die Angestellten etwas geringer ausfällt.
Das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert) standardmäßig geschützt . Das bedeutet, dass der Leasinggeber, als Eigentümer, das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehlern
• Einfacher Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Das Rundum-Schutz-Paket enthält außerdem:
Basis: 100€ jährliches Budget
Standard: 200€ jährliches Budget
Premium: 300€ jährliches Budget
Unsere europaweite Mobilitätsgarantie (inklusive 24/7 Pannenhilfe) ist in allen drei Rundum-Schutz-Paketen enthalten und sichert die Nutzer & das Leasingobjekt bei Störfällen (z.B.: Unfall) ab . Dabei stehen ihnen rund um die Uhr ein flächendeckendes Dienstleister-Netzwerk und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
Alle Vorteile auf einen Blick:
Die genauen Bedingungen können hier eingesehen werden.
Unter unserem Diebstahl- & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss (mit einem Mindestwert von 49.99€) ab- und an einem fest im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen sein. Der Schutz besteht 24 h/365 Tage im Jahr. Die Schaden-/ Diebstahlmeldung erfolgt immer durch die Fachhandlung, über ein Formular, an uns. Bei einem vorliegenden Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich (Aktenzeichen). Auch Arbeitgeber*innen sind als Leasingnehmer im Schadenfall umgehend zu informieren.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Die Meldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte.
Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert (inklusive Zubehör) dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten, jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Folgende Verschleißteile werden u.a. berücksichtigt.
Der Unterschied zwischen den drei Rundum-Schutz-Paketen liegt bei dem jährlichen Budget für Service- und Verschleißarbeiten. Je nach dem, welches Paket Sie wählen, haben Sie jährlich €100, €200 oder €300 für Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung.
Alle drei Pakete enthalten den Diebstahl- und Schadenschutz und die Mobilitätsgarantie, die europaweit gilt.
Damit die Leasingbank bei Diebstählen haftet, muss das Fahrrad mit einem Schloss (Mindestwert € 49,99) an einem fest im Boden verankerten Gegenstand, nicht nur ab-, sondern auch angeschlossen sein. Das Schloss kann mitgeleased werden, oder, falls Sie bereits ein solches Schloss besitzen, kann die Rechnung dieses, bei uns eingereicht und hinterlegt werden.
Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie.
Bis zu 15% des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist ausgeschlossen.
Mögliches Zubehör:
Akku-Beleuchtung
Dynamo-Beleuchtung
Fahrradschloss
Gepäckträger
Schutzblech
Fahrradständer
Trinkflaschenhalter
Fahrradklingel
Zweiter Akku
Luftpumpe
GPS Diebstahlschutz
Auch weiteres Zubehör kann mit in das Leasing eingebunden werden.
Seinen Mitarbeitern Dienstradleasing über Lease a Bike anzubieten, ist für den Arbeitgeber kostenneutral. Der Arbeitgeber spart sogar Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, DB und DZ.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangt Lease a Bike keine Servicepauschalen pro geleastem Fahrrad, und auch keine Servicepauschale für die Nutzung unserer Plattform- diese sind oft versteckte Kosten!
In Österreich ist pro Leasingvertrag eine Rechtsgeschäftsgebühr zu bezahlen.
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 1% vom Wert der vereinbarten Gegenleistung.
Bei Lease a Bike müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen - wir kümmern uns darum, es ist bereits in unserem Preis enthalten.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Lease a Bike bietet dem Mitarbeitenden das Dienstrad auf Wunsch zu einem aktuell erwarteten Kaufpreis von 10% (bei einem Vertrag von 48 Monaten) oder 15% (bei einem Vertrag von 36 Monaten).
Bei Übernahme des Fahrrads durch den Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Betrag wird automatisch durch unsere Plattform an die Lohnabrechnung übermittelt. Die Kosten sind in unseren Rechner bereits berücksichtigt.
Es ist möglich mehrere Diensträder zu nützen. Dies hängt von den Unternehmensrichtlinien des Arbeitgebers ab.
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 oder 48 Monate.
Im Rahmen des Rundum-Schutzes ist jedes Lease a Bike Dienstfahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl abgesichert wenn das Dienstfahrrad abgeschlossen war. Es wird immer zum Neuwert ersetzt und ein Objekttausch im bestehenden Vertrag vorgenommen. Im Regelfall ist eine Beendigung des bestehenden Vertrages nicht notwendig. Unberührt davon bleibt natürlich das Sonderkündigungsrecht gemäß der Leasingvertragsbedingungen seitens des Leasingnehmers mit Ausgleichsanspruch beim Leasinggeber zum Abrechnungswert des Vertrages zum Schadentag. Wichtig für die Schadenmeldung an uns ist natürlich bei Diebstahl die Vorlage eines polizeilichen Aktenzeichens im Rahmen der erforderlichen Diebstahlanzeige.
Unter die Begrifflichkeit eines Schaden fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Dienstrades, wie z.B. durch:
Ein Reifenschaden ist kein Schaden, in dem Sinne. Reifenschäden werden bei einem Lease a Bike Dienstrad immer über das im Rundum-Schutz-Paket enthaltene jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Dazu rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Da im Rahmen der Antragserstellung mit Bestätigung des Rades und Zubehörs sowie Auswahl des passenden Rundum-Schutz-Paketes bereits der Leasingantrag und auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag systemisch erstellt wurde ist eine Ergänzung von Zubehör nachträglich nicht mehr möglich.
Hier besteht die Möglichkeit, den erstellten Leasingantrag/Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über unsere Servicemitarbeiter zu löschen und dann mit dem gewünschten Zubehör erneut durch Sie zu erstellen. In so einem Fall kontaktieren Sie uns einfach.
Wir bieten regelmäßig Fachhändler*innen-Schulungen an.
Thematisiert werden das Konzept, Prozesse aus Sicht des Fachhandels und rechtliche Grundlagen des Dienstradleasings.
Die Schulungen sind kostenfrei und finden online statt. So können möglichst viele Mitarbeiter*innen aus Ihrem Team dabei sein.
Nachdem Sie an einer unserer Schulungen teilgenommen haben, sind Sie in der Suche auf unserer Website als "zertifizierte Fachrrad-Fachhandlung" zu finden. Potenzielle Kund*innen sind somit direkt darüber informiert, dass Sie bzgl. Dienstradleasing mit Lease a Bike bestens beraten können.
Als registrierte Fahrrad-Fachhandlung werden Sie im Voraus per E-Mail auf die nächsten Schulungstermine aufmerksam gemacht.
Sie sind noch nicht registriert? Dann melden Sie sich jetzt hier an.
Inkludiert in allen Servicepaketen ist eine Erstinspektion nach Herstellerempfehlung oder -vorgabe im ersten Leasingjahr in Höhe von bis zu 60 EUR brutto sowie eine Inspektion ab dem 13. und 25. Leasingmonat in Höhe von bis zu 99 EUR brutto. Die Kosten der Inspektionen werden vom jeweiligen jährlichen Servicebudget abgezogen und werden nur von BMS getragen, wenn im jeweiligen Jahr noch ausreichend Servicebudget verfügbar ist.
Das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert) standardmäßig geschützt . Das bedeutet, dass der Leasinggeber, als Eigentümer, das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehlern
• Einfacher Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Das Rundum-Schutz-Paket enthält außerdem:
Basis: 100€ jährliches Budget
Standard: 200€ jährliches Budget
Premium: 300€ jährliches Budget
Unsere europaweite Mobilitätsgarantie (inklusive 24/7 Pannenhilfe) ist in allen drei Rundum-Schutz-Paketen enthalten und sichert die Nutzer & das Leasingobjekt bei Störfällen (z.B.: Unfall) ab . Dabei stehen ihnen rund um die Uhr ein flächendeckendes Dienstleister-Netzwerk und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
Alle Vorteile auf einen Blick:
Die genauen Bedingungen können hier eingesehen werden.
Unter unserem Diebstahl- & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss (mit einem Mindestwert von 49.99€) ab- und an einem fest im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen sein. Der Schutz besteht 24 h/365 Tage im Jahr. Die Schaden-/ Diebstahlmeldung erfolgt immer durch die Fachhandlung, über ein Formular, an uns. Bei einem vorliegenden Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich (Aktenzeichen). Auch Arbeitgeber*innen sind als Leasingnehmer im Schadenfall umgehend zu informieren.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Die Meldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte.
Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert (inklusive Zubehör) dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten, jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Folgende Verschleißteile werden u.a. berücksichtigt.
Der Unterschied zwischen den drei Rundum-Schutz-Paketen liegt bei dem jährlichen Budget für Service- und Verschleißarbeiten. Je nach dem, welches Paket Sie wählen, haben Sie jährlich €100, €200 oder €300 für Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung.
Alle drei Pakete enthalten den Diebstahl- und Schadenschutz und die Mobilitätsgarantie, die europaweit gilt.
Damit die Leasingbank bei Diebstählen haftet, muss das Fahrrad mit einem Schloss (Mindestwert € 49,99) an einem fest im Boden verankerten Gegenstand, nicht nur ab-, sondern auch angeschlossen sein. Das Schloss kann mitgeleased werden, oder, falls Sie bereits ein solches Schloss besitzen, kann die Rechnung dieses, bei uns eingereicht und hinterlegt werden.
Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie.
Bis zu 15% des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist ausgeschlossen.
Mögliches Zubehör:
Akku-Beleuchtung
Dynamo-Beleuchtung
Fahrradschloss
Gepäckträger
Schutzblech
Fahrradständer
Trinkflaschenhalter
Fahrradklingel
Zweiter Akku
Luftpumpe
GPS Diebstahlschutz
Auch weiteres Zubehör kann mit in das Leasing eingebunden werden.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Lease a Bike bietet dem Mitarbeitenden das Dienstrad auf Wunsch zu einem aktuell erwarteten Kaufpreis von 10% (bei einem Vertrag von 48 Monaten) oder 15% (bei einem Vertrag von 36 Monaten).
Bei Übernahme des Fahrrads durch den Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Betrag wird automatisch durch unsere Plattform an die Lohnabrechnung übermittelt. Die Kosten sind in unseren Rechner bereits berücksichtigt.
Es ist möglich mehrere Diensträder zu nützen. Dies hängt von den Unternehmensrichtlinien des Arbeitgebers ab.
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 oder 48 Monate.